Kommunalwahl 2024 – Spezial

Kommunalwahl 2024 – SPEZIAL

Das war unser Anliegen an ausgewählte Parteien und Bündnisse welche zur Kommunalwahl in Konstanz bzw. für den Landkreis Konstanz antreten:

Stadt Konstanz und Landkreis Konstanz: Alternative für Deutschland (AfD), Christlich Demokratische Union (CDU), CDU-Kreisverband, Freie Demokratische Partei (FDP), FGL, Junges Forum Konstanz (JFK), Freier Wähler Konstanz (FWK), Freie Wähler Kreisverband, Linke Liste Konstanz (LLK), SPD Konstanz – (von KN KOM.MT war leider kein Kontakt zu finden)

„Sehr geehrte Damen und Herren,

als VertreterInnen vieler Menschen mit unsichtbaren Behinderungen liegen uns Spektralkräften die Themen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – 15 Jahre nach der Ratifizierung derselben, soziale Teilhabe und Inklusion am Herzen.

Da Sie, bzw. Ihre Parteien, in Ihren Wahlprogrammen, nur sehr oberflächlich auf diese Themen eingegangen sind, möchten wir Ihnen, stellvertretend für die ~13% der Menschen der Stadt Konstanz bzw. des Landkreises Konstanz, einige Fragen zum Thema stellen (siehe Anhang).

Wir bitten höflich um Antwort bis zum 19.05. Alle eingehenden Antworten, wollen wir auf unserer Homepage veröffentlichen, um die Wahlentscheidung unserer interessierten Mitglieder und Menschen mit Beeinträchtigung im Landkreis zu unterstützen.“

Jede Stimme bei der Wahl ist auch eine Stimme für oder gegen Inklusion und Teilhabe!

Antworten_Fragenkatalog_Kommunalwahl_2024-2.0 als pdf


Antworten der Freie Wähler Konstanz e.V. :
1. Wo sehen Sie die UN-BRK schon umgesetzt? Was sind Ihre nächsten Schritte in der
weiteren Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode?

 

Wenn man die Umsetzung der UN-BRK auf Bundesebene sieht, ist durchaus noch Luft nach oben in der Umsetzung. Wir agieren auf kommunaler Ebene und können hier passende
Räume schaffen. Vor allem in der Umsetzung von Barrierefreiheit, Leichter Sprache und Sichtbar-Machung von allen Menschen mit individuellen Eigenschaften werden wir arbeiten.
Hier müssen Verwaltungen, aber auch kulturelle Einrichtungen mehr entsprechende Angebote schaffen und wir werden mit Gesprächen in diese Richtung dazu beitragen.

 

2. Welche Pläne haben Sie zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum?

 

Vor allem muss man private Baugemeinschaften von der Investition in barrierefreies Bauen überzeugen. Dazu gibt es bereits Informationsstellen, aber diese müssen noch
niederschwelliger erreicht werden können. Schaffung von Wohnraum bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand ist, gerade auch mit Barrierefreiheit, geplant.

 

3. In welchen Schritten werden Sie die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum umsetzen?

Hier sind Kommunen zusammen mit der Wirtschaft gefordert, weitere Schritte in diese Richtung zu gehen. Wir sind mit der derzeitigen Geschwindigkeit der Entwicklung in
Konstanz nicht glücklich. Gerade die Hochschulen in Konstanz haben schon viele Projekte, die sich mit Digitalisierung und leichter Erreichbarkeit befassen. Es geht um Vereinfachung
von Zugang zu Informationen, leichterer Bedienbarkeit von Apps, Webseiten und digitalen Tools. Da werden wir mit den Kolleginnen und Kollegen im Rat weitere Planungen
aufnehmen. Konkret müssen wir z.B. Info-Tafeln etablieren, auf denen Informationen für Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb von Gebäuden zugänglich sind (leichte
Erreichbarkeit, niederschwellig, geräuscharm, Menschen mit Ängsten zugänglich).

 

4. Planen Sie die Einsetzung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in der kommenden Legislaturperiode?

Mit Herrn Grumbt ist ein sehr kompetenter Ansprechpartner bereits derzeit als Behindertenbeauftragter tätig. Diese Stelle ist zwar ein Ehrenamt, aber wir sehen es nicht so,
dass es „nur“ Ehrenamt ist. Er wird nicht nur erhört, sondern auch gehört. Die Informationen, aber auch Bedenken und Einwände, die er oftmals äußert, führen auch oft zu Behebungen
von Missständen. Diese Form der Positionierung in der Verwaltung hat Vorteile, die gesehen werden sollten. Der Landkreis Konstanz hat überdies auch eine Stelle eines
Behindertenbeauftragten, so dass wir für den Moment gut aufgestellt sind. Dies schließt nicht aus, sich bei entsprechendem Bedarf auch dem Thema der Hauptamtlichkeit zu öffnen.
Gerne sind wir hier schon bisher und auch zukünftig sehr nahe mit dem derzeitigen Behindertenbeauftragten im Austausch.

5. Wie werden Sie Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit einer Behinderung ermöglichen? (Zum Beispiel Gebäudezugang, Licht, Geräusche, Einfache Sprache….)

Wir sind absolut dafür, Zugang zu kulturellen, wie auch anderen Einrichtungen generell zu erleichtern. Die Initiativen auf privater Ebene (Inklusives Einkaufen, virtuelle
Gebärdendolmetscher) sind auf alle Fälle ein Vorbild. Wir werden die Kommunikation zu den Institutionen suchen und erarbeiten, was hier möglich ist. Die baulichen Gegebenheiten einer
historischen Stadt sind herausfordernd, aber wir wollen uns dem stellen.

 

6. Mit welchen Schritten planen sie die Barrierefreiheit im Alltag zu fördern (Zugang zu Arztpraxen, reizarmes Einkaufen…)?

Mehr als noch bei der Frage zur Teilhabe am kulturellen Leben ist hier der Einsatz von privater und wirtschaftlicher Seite gefordert. Aktivitäten von EDEKA Baur oder auch die
Initiative von Jannis Pagels zeigen uns, wie Kooperationen hier funktionieren können. Wir sehen uns hier durch unsere Vernetzung mit Wirtschaft, Handel und Handwerk vor allem als
Brückenbauer.

 

7. Wie werden Sie die Bildungsgerechtigkeit (Abschaffung der SBBZ wie in der UN-BRK gefordert) von Kindern und Schülern mit einer Behinderung sicherstellen?

Wir persönlich halten es für wichtig, dass viele Menschen auch viele Möglichkeiten haben. Eine vielfältige Schullandschaft wird den Schülerinnen und Schülern gerecht, wenn sich alle
wiederfinden können. Dies schließt das SBBZ wie auch Hochbegabtenzüge ein. Alle „Beeinträchtigungen“ können derzeit noch nicht über Teilhabe in der Mitte bedient werden.
Wir möchten uns daher um die sonderpädagogisch sinnvolle Umsetzung der Inklusion bemühen, was auch eine Planung mit mehr sonderpädagogischen Kompetenzen bedeutet.
Schulverwaltungen sollten nicht mit Bürokratie überfrachtet werden und Eltern sollten vertrauensvolle Ansprechpartner in der richtigen Einrichtung haben.

 

8. Wie wollen Sie die Rückführung der Mitarbeiter in den Behindertenwerkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt gewährleisten? Die moderne Sklaverei abzuschaffen?

Die Fragen sind interessant und natürlich auch provokant gestellt. Der erste Arbeitsmarkt ist in der Regel privatwirtschaftlich geregelt. Arbeitgeber suchen sich Mitarbeitende aus.
Rückführung würde bedeuten, dass der erste Arbeitsmarkt schon mal besetzt war. Es geht doch wohl eher um Teilhabe und überhaupt einen Einstieg in den Arbeitsmarkt generell. Viele
Beispiele von erfolgreichen Bewerbungen Behinderter, die einen passenden Job gefunden haben, gibt es ja schon, die Gastronomie und das Handwerk machen es vor. Anreize wie
Förderungen etc. sind ein bundespolitisches Thema, an dem wir kommunal nicht arbeiten können. Aber wir können das Thema sichtbar machen und Awareness dafür schaffen.


FDP Stadtverband Konstanz – Antwort von Dr. Frank Hoffmann:
Die Frage nach der Umsetzung der UN-BRK kann ich nicht beantworten. Ich stehe da im
Kontakt mit Stephan Grumpt.
Barrierefreier Wohnraum wäre super. Die viele Gott sei Dank gut erhaltene Altstadt hat
meines Erachtens noch Potential, wenn da nicht noch das Denkmalschutzamt involviert wäre
(eigene Erfahrung).
Die Position eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten kann ich ohne Rücksprache mit
Herrn Grumpt nicht beantworten. Er ist aber momentan nicht erreichbar.
Die Teilhabe am kulturellen Leben ist mir ein grosses Anliegen. Das reizarme Einkaufen finde
ich selbst sehr entspannend und nutze es auch bewusst. Ich denke, wir sind in Konstanz gut
aufgestellt.
Wie Sie vielleicht wissen, bin ich niedergelassener HNO-Arzt und verfüge über die einzige
Möglichkeit, Rollstuhl- oder Liegendtransporte – abhängige Patienten zu behandeln. Das tun
wir sehr gerne, trotz des erhöhten Aufwands.
Bezüglich der Teilhabe am kulturellen Leben sehe ich Konstanz gut aufgestellt. Das Theater
ist ein Problem, aber selbst Besucher mit Hörhilfen, noch so teuer, noch so gut, können das
Problem nicht lösen.
Das ist aus meiner HNO-ärztlichen Sicht nicht zu lösen.
Meine beiden Kinder waren in der Berchenschule, hätten ohne diese Schule wahrscheinlich
ihren Realschlussabschluss bis heute nicht. Ich bin ein Verfechter dieser Schulformen, bin
auch unabhängig davon der Überzeugung, dass Konstanz, was Förderung angeht, gut
aufgestellt ist, wurde ja schon mal ausgezeichnet.
Auch die Inklusion funktioniert in Konstanz m.E. sehr gut. Von einer „Versklavung“ kann hier
sicherlich nicht die Rede sein. Schauen Sie sich die HSG an, die wir massiv unterstützen.
Ergänzend möchte ich bemerken, dass ich im Rahmen meines Zivildienstes in den 70-
Jahren und mehrere Jahre darüberhinaus ehrenamtlich in der Jugend- und
Behindertenarbeit engagiert war. Das war I.R. des Jugendrotkreuzes, gerne recherchierbar.
Standort Stuttgart.


Antworten der Linken Liste Konstanz:
1. Wo sehen Sie die UN-BRK schon umgesetzt? Was sind Ihre nächsten Schritte in der
weiteren Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode?
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist bisher nur teilweise umgesetzt. Besonders im
Bereich schulischer Inklusion und Kinderbetreuung ist zwar der rechtliche Rahmen
geschaffen, doch hapert es an der praktischen Umsetzung. Es fehlen Mittel, Räume und
Lehrkräfte, die eine flächendeckende Umsetzung im Schulalltag sicherstellen können. Wir
wollen uns darauf konzentrieren, in Kreis und Gemeinde Konstanz bei Schulneubauten
Menschen mit Behinderung schon im Gebäudekonzept Rechnung zu tragen. Dazu gehören
beispielsweise barrierefreie Zugänge zu allen Schulbereichen (besonders außerhalb der
Gebäude), Ruhe- und Rückzugsräume.

2. Welche Pläne haben Sie zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum?
Die Stadt Konstanz ist dicht bebaut und wächst unablässig. Der Wohnungsneubau hält dem
Siedlungsdruck schon lang nicht mehr die Waage. Die Antwort der Verwaltung darauf ist:
Bauen, bauen, bauen, bevorzugt mit Privatinvestitionen. Damit entsteht aber kein
notwendiger, sondern nur möglichst lukrativer Wohnraum. Wir stehen dagegen für
zielgruppenorientiertes Bauen. Wir wollen ökologische Wohnungen für Menschen mit
niedrigem Einkommen und besonderen Bedarfen schaffen. Dazu wollen wir das
Bauplanungsrecht nutzen: Mit Bebauungsplänen können Gebiete zur vorwiegenden
Wohnnutzung für spezifische Zielgruppen, beispielsweise Beschäftigte der Stadt, ältere
Menschen, Studierende und Menschen mit Behinderung vorgehalten werden. Wohnungen
für Menschen mit Behinderung in solchen Gebieten werden barrierefrei und kommunal
entwickelt.

 

3. In welchen Schritten werden Sie die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
umsetzen?
Die Stadt Konstanz arbeitet gerade im Rahmen einer Neustrukturierung der Verwaltung und
dem Smart City-Programm an ihrem digitalen Auftritt. Wir haben bereits eine Internetpräsenz
in einfacher Sprache durchgesetzt. Nun arbeiten wir daran, dass auch Antragsverfahren und
Verwaltungsprozesse einfach, alltagstauglich und verständlich werden. Darüber hinaus
stellen wir sicher, dass nicht alle Dienstleistungen der Stadt Konstanz vollumfänglich
digitalisiert werden. Beispielsweise muss das Fahren im Bus auch weiter ohne Smartphone
möglich sein, was wir durch den Ticketverkauf bei den Fahrern durchgesetzt haben.

 

4. Planen Sie die Einsetzung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in der
kommenden Legislaturperiode?
Einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten halten wir nicht für erforderlich, weil der
amtierende ehrenamtlich tätige Behindertenbeauftragte einen ausgezeichneten und
umfassend engagierten Job macht. Wir werden bei einer Neubesetzung der Aufgabe genau
prüfen müssen, ob auch die Nachfolge im Ehrenamt den wachsenden Anforderungen in der
wachsenden Stadt Konstanz gerecht werden kann. Sollte sich dabei zeigen, dass die
Aufgabe im Ehrenamt nicht mehr ausgefüllt werden kann, unterstützen wir einen
hauptamtlichen Behindertenbeauftragten.

 

5. Wie werden Sie Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit einer Behinderung
ermöglichen? (Zum Beispiel Gebäudezugang, Licht, Geräusche, Einfache Sprache…)
Städtische Gebäude und städtische Veranstaltungen müssen für alle Menschen offenstehen.
Deshalb sichern wir die baulichen und personellen Voraussetzungen für eine Stadt für alle.
Rampen für Konstanz haben wir zusammen mit Hrn. Grumbt in dieser Legislatur
angeschafft. Jetzt müssen wir die Akkustik in vielen öffentlichen Gebäuden verbessern.
Lautsprechersysteme sind nicht an die Bedürfnisse und Beeinträchtigungen von Menschen
mit Behinderung angepasst. Sanierungsbedarf tut sein Übriges: Flackernde Lampen müssen
ausgetauscht und durch augenfreundliche Lichtquellen ersetzt werden. Aber all das hilft
nichts, wenn wir über die Köpfe der Menschen hinweg sprechen. Deshalb fordern wir
einfache Sprache in allen Publikationen der Verwaltung.

 

6. Mit welchen Schritten planen sie die Barrierefreiheit im Alltag zu fördern (Zugang zu
Arztpraxen, reizarmes Einkaufen…)?
Für Angebote in öffentlicher Infrastruktur sind wir verantwortlich und achten bei jedem
Bauvorhaben auf die Gewährleistung von Barrierefreiheit. Darüber hinaus stellen wir die
Barrierefreiheit von Straßen und Bürgersteigen sicher. Besonders auf abgesenkte Bordsteine
und behindertengerechte Straßenübergänge achten wir genau. Für Privateigentum können
wir rechtlich bindend keine Vorgaben machen. Allerdings wirken wir im Gestaltungsbeirat
darauf hin, dass Neubauten moderne Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Wir sehen
dabei eine positive Entwicklung: Privateigentümer achten zunehmend eigeninitiativ auf ein
inklusives Umfeld. Beispielsweise führen erste Supermärkte stille Stunden für den Einkauf
sensibler Menschen ein. Das ist nicht nur in ihrem Interesse, sondern eine gute
Entscheidung für alle.

 

7. Wie werden Sie die Bildungsgerechtigkeit (Abschaffung der SBBZ wie in der UN-BRK
gefordert) von Kindern und Schülern mit einer Behinderung sicherstellen?
Die Abschaffung der SBBZ unterstützen wir. Allerdings handelt es sich um eine
Landesangelegenheit. Wir sorgen vor Ort für die Grundlagen der Inklusion. Dazu zählt eine
flächendeckende Lehrkräfteausstattung, behindertengerechte Schulräume und geschulte
Pflegekräfte in Kitas und Kindergärten. Deshalb setzen wir uns für die Gemeinschaftsschule
ein: Sie eröffnet Menschen mit unterschiedlichem sozialen Hintergrund Möglichkeiten, ihren
Lebensweg zu beschreiten.
8. Wie wollen Sie die Rückführung der Mitarbeiter in den Behindertenwerkstätten auf den
ersten Arbeitsmarkt gewährleisten? Die moderne Sklaverei abzuschaffen?
Unsere Antwort: Mindestlohn auch in Behindertenwerkstätten!

Antworten des Jungen Forum Konstanz e. V.:
1. Wo sehen Sie die UN-BRK schon umgesetzt? Was sind Ihre nächsten Schritte in der
weiteren Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode?
Insgesamt ist bei der Umsetzung der UN-BRK ganz sicher noch viel Luft nach oben. Dazu
gehört auch, diese erst einmal in der Stadt bekannt zu machen – und zwar in der
Verwaltung, in den Kitas und Schulen, und natürlich in der Bevölkerung.
Was wir schon ganz gut im Blick haben und auch umsetzen, ist die Barrierefreiheit am
Bahnhofsplatz, teilweise auch an Bushaltestellen und in Bussen (nützt Alt und Jung mit
Kinderwagen), es sind mehr öffentliche WCs für Behinderte in Planung, und es gibt seit
kurzem auch einen inklusiven generationenübergreifenden Spielplatz in Petershausen.
Für die nächste Wahlperiode haben wir uns vorgenommen, einen Aktionsplan mit
realistischen Zielen zu erstellen, für die wir dann Anträge stellen und Mehrheiten suchen
können. Dabei ist es uns besonders wichtig, nicht „Politik für Menschen mit Behinderung“ zu
machen, sondern mit ihnen. Auf Augenhöhe.

 

2. Welche Pläne haben Sie zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum?
Die städtische Wohnbaugesellschaft Wobak setzt schon, im Rahmen gessetzlicher
Vorgaben, ein gewisses Maß an Barrierefreiheit für eine quotierte Anzahl an Wohnungen um,
was wir natürlich sehr begrüßen. Allerdings, und das sagt auch die Wobak selbst, gibt es hier
sehr unterschiedliche Standards, und Fördermittel werden meist nur für einen einfachen
Standard an Barrierefreiheit vergeben. Grundsätzlich unterstützen wir die Schaffung von
Wohnprojekten, gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Bauweisen, und auch spezielle
Projekte für vulnerable Bevölkerungsgruppen. Barrieren gibt es ja nicht nur für Menschen im
Rollstuhl, sondern in vielerlei Hinsicht.

 

3. In welchen Schritten werden Sie die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
umsetzen?
Ein erster, wichtiger Schritt wäre es, Dokumente/Formulare in einfache Sprache übersetzen,
eventuell auch gesprochene Dokumente einzuführen, die man sich vorlesen lassen kann –
dies kann nicht nur für Menschen mit diversen kognitiven Einschränkungen oder
Sehbehinderung, sondern auch für solche mit Migrationshintergrund sehr hilfreich sein.
Grundsätzlich sehen wir in der Digitalisierung große Chancen. Und auch hier ist extrem viel
Luft nach oben.

 

4. Planen Sie die Einsetzung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in der
kommenden Legislaturperiode?
Wir unterstützen die Idee, Im Landkreis einen hauptamtlichen Behindertenbeauftragten
einzusetzen, der über ein Sekretariat/Assistenz mit Büro verfügen muss, um effektiv arbeiten
zu können. Die Behindertenbeauftragten in den Gemeinden sehn wir weiterhin auf
ehrenamtlicher Basis, aber sie sollten das Sekretariat des Hauptamtlers mit nutzen können,
der innerhalb des Landkreises vernetzen kann und Ressourcen weitergibt. So ist
zielgerichtete und kontinuierliche Arbeit möglich – wenn z.B. mal jemand krankheitsbedingt
ausfällt, ist hiermit gegenseitiges Backup möglich.

 

5. Wie werden Sie Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit einer Behinderung
ermöglichen? (Zum Beispiel Gebäudezugang, Licht, Geräusche, Einfache Sprache….)
Wir setzen uns grundsätzlich und aus Überzeugung für Teilhabe statt Ausgrenzung ein und
unterstützen Initiativen und Vorhaben der Verwaltung, die die Inklusion fördern.
Institutionen wie das Theater, die Bibliothek und städtische Museen sind Ideen desbezüglich
gegenüber sehr aufgeschlossen (Das Rosgartenmuseum hat sogar einen Inklusionspreis
gewonnen), und wir möchten die Institutionen dabei gerne wohlwollend begleiten und auch
weitere Prozesse anstoßen, die Inklusion und Teilhabe ermöglichen. Dabei sind wir dankbar
für Hinweise aus Interessensvereinigungen und Initiativen, die sich in diesem
Themenbereich besonders gut auskennen und bereits einsetzen. Unser Ansatz wäre ins
Gespräch zu gehen, zu sensibilisieren, Veranstaltungen anders konzipieren, und zwar mit
den Menschen zusammen. Teilhabe am öffentlichen Leben darf kein Privileg sein, es ist ein
Grundrecht!

 

6. Mit welchen Schritten planen sie die Barrierefreiheit im Alltag zu fördern (Zugang zu
Arztpraxen, reizarmes Einkaufen…)?
7. Wie werden Sie die Bildungsgerechtigkeit (Abschaffung der SBBZ wie in der UN-BRK
gefordert) von Kindern und Schülern mit einer Behinderung sicherstellen?
8. Wie wollen Sie die Rückführung der Mitarbeiter in den Behindertenwerkstätten auf den
ersten Arbeitsmarkt gewährleisten? Die moderne Sklaverei abzuschaffen?
Diese drei Fragen sind keine, die wir auf kommunalpolitischer Ebene entscheiden/steuern.
Trotzdem sind aber Signale aus der Politik nötig, dass inklusive Maßnahmen gefördert und
auch gelobt werden – wir brauchen Initiativen, die sich z.B. für barrierefreie Arztpraxen
einsetzen und Informationen hierzu verbreiten können (Plattformen, Ärzteliste,
Informationsmaterial). Inklusive Projekte helfen dabei, dass sich auch andere Unternehmen
mit Inklusion befassen (Nicht nur Edeka, wo die „Stille Stunde“ eingeführt wurde).
Was das Einkaufen in der Stadt betrifft, können wir uns reizarme Rückzugsräume vorstellen – Safe Spaces ohne Konsumzwang, wo man sich erholen kann. Diese müssten leicht
auffindbar und ausgeschildert sein/auf digitalen Maps.
Außerdem unterstützen wir das Projekt „Lenkrat“ der städtischen Wessenbergstiftung durch
die Stadt, mit dem ErzieherInnen und PädagogInnen sich niederschwellig und zeitnah
fachlichen Rat holen können, wenn sie Auffälligkeiten/besondere Schwierigkeiten bei Kindern
bemerken, denn Frühförderung und frühe Diagnostik können eine große Hilfe bei der
weiteren Entwicklung von Kindern sein. Damit diese Beratung für alle Konstanzer
Institutionen kostenlos ist, braucht es städtische Zuschüsse, die wir für sehr sinnvoll halten.


Im Kreistag Konstanz
Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Antworten auf die Fragen vom 12. Mai 2024, Spektralkräfte Netzwerk Autismus Konstanz e.V.
1. Wo sehen Sie die UN-BRK schon umgesetzt? Was sind Ihre nächsten Schritte in der
weiteren Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode?
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Landkreis Konstanz
sehen wir in einigen wichtigen Punkten umgesetzt:
• Im Landkreis Konstanz wurde der erste Teilhabeplan für Menschen mit seelischer
Behinderung (Psychiatrieplan) vor zehn Jahren beschlossen. Die Fortschreibung
dieses Plans zeigt, dass die Handlungsempfehlungen aus dem Psychiatrieplan 2010
weitestgehend umgesetzt wurden.
• Mit den Trägern der psychiatrischen Einrichtungen und Dienste und zunehmend den
Städten und Gemeinden wurden Angebote weiterentwickelt, um Menschen mit
chronischer psychischer Erkrankung gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-BRK
zu ermöglichen.
• Der Landkreis Konstanz verfügt über ein differenziertes Versorgungssystem für
Menschen mit seelischer Behinderung, was maßgeblich auf die enge und gute
Kooperation im Gemeinde-psychiatrischen Verbund zurückzuführen ist.
In Bezug auf die nächsten Schritte in der weiteren Umsetzung der UN-BRK sehen wir
folgende Maßnahmen als zielführend:
• zukünftig wird für uns im Mittelpunkt des Handelns stehen, die Angebote qualitativ
weiterzuentwickeln, Steuerungsoptionen an den Schnittstellen zwischen der Jugend-
und Erwachsenenpsychiatrie zu nutzen.
• Als Träger der Eingliederungshilfe ist der Landkreis durch das Bundesteilhabegesetz
für Menschen mit seelischer Behinderung gefordert, die individuellen Bedarfe zu
erheben und teilhabeorientiert umzusetzen.
• Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation stehen neben den
Leistungen der sozialen Teilhabe und müssen trägerübergreifend definiert werden.
• Die Sozialstrategie des Landkreises, die im Frühjahr 2023 verabschiedet wurde, wird
Zug um Zug umgesetzt.

 

2. Welche Pläne haben Sie zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum?
Wir verweisen auf die Regelungen der Landesbauordnung:
BARRIEREFREI ERREICHBARE WOHNUNGEN NACH § 35 ABS. 1 LBO § 35 Abs. 1 LBO fordert
in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei
erreichbar auszuführen.
Der Landkreis Konstanz selbst hat zudem keinen eigenen Wohnraum.

 

3. In welchen Schritten werden Sie die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
umsetzen?
Das Landratsamt Konstanz ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des
Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Der Onlineauftritt des Landkreises Konstanz entspricht derzeit weitgehend den Standards
einer barrierefreien Website, ist aber noch optimierungsfähig.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Landratsamt Konstanz sich weiterhin verpflichtet,
kontinuierlich an der Erhaltung und insbesondere der Verbesserung der Barrierefreiheit zu
arbeiten.
Derzeit sind die PDF-Dokumente auf der Website noch nicht barrierefrei. Die Umstellung
wird aufgrund der großen Anzahl und der parallel stattfindenden Prozessdigitalisierung
nach und nach erfolgen. Diesen Prozess werden wir aufmerksam begleiten.

 

4. Planen Sie die Einsetzung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in der
kommenden Legislaturperiode?
Nach dem Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetzes BaWü ist in jedem Stadt- und
Landkreis eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit
Behinderungen (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler
Behindertenbeauftragter) zu bestellen. Das Land fördert die Bestellung von hauptamtlichen
Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen.
Wir werden die Diskussion dazu gerne in der nächsten Legislatur initiieren und auch
Betroffenen Verbände dazu anhören.

 

5. Wie werden Sie Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit einer Behinderung
ermöglichen? (Zum Beispiel Gebäudezugang, Licht, Geräusche, Einfache Sprache….)
Im Landkreis Konstanz gibt es einige Initiativen zur Förderung der Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen, wie das Integrationskonzept und den Teilhabeplan.
Es werden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Teilhabe am kulturellen
Leben für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen:
• Um behinderten Menschen die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen
Leben zu ermöglichen oder zu erleichtern, wurde im Landkreis Konstanz ein
Behindertenfahrdienst eingerichtet. Menschen mit eingeschränkter
Bewegungsfähigkeit oder völliger Bewegungsunfähigkeit haben hierdurch die
Möglichkeit, am öffentlichen Leben teilzunehmen, Kontakt mit anderen Menschen zu
pflegen oder Veranstaltungen zu besuchen. Aus Gesprächen mit dem
Kreisseniorenrat ist uns bekannt, dass diese Fahrdienste Menschen, die in
stationären Einrichtungen leben, leider nicht zur Verfügung stehen. Dies zu ändern,
wird uns ein Anliegen in der nächsten Legislatur sein.
• Das Landratsamt Konstanz unterhält eine Anlaufstelle für Menschen mit
Behinderung und deren Angehörige. Diese informiert über Betreuungsangebote und
Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung und ihre Familien im Landkreis und
hilft bei der Suche nach der „richtigen“ Unterstützung. Uns ist es grundsätzlich ein
Anliegen, dass Bürger*innen, die über ihre Ansprüche aufgeklärt werden. Wir fordern
eine/n Verfahrenslots*in für das LRA und eine Ombudsperson für Sozialamt und
Jobcenter. Die Verbesserung der Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit
Behinderungen ist ein kontinuierlicher Prozess, der ständige Anpassungen und
Innovationen erfordert.
Weitere Ideen, um die Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit einer Behinderung
zu ermöglichen:
• Erweiterung der Zugänglichkeit von Kulturveranstaltungen: Dies könnte durch die
Bereitstellung von barrierefreien Veranstaltungsorten, die Verwendung von
Gebärdensprachdolmetschern oder Untertiteln bei Aufführungen und die
Bereitstellung von Materialien in Leichter Sprache erreicht werden.
• Förderung der Inklusion in Kunst und Kultur: Kunstworkshops und kulturelle
Veranstaltungen könnten speziell für Menschen mit Behinderungen angeboten
werden, um ihre kreativen Fähigkeiten zu fördern und ihnen eine Plattform zur
Ausdrucksweise zu bieten.
• Partnerschaften mit lokalen Organisationen: Durch die Zusammenarbeit mit lokalen
Behindertenorganisationen, Kulturinstitutionen und Gemeindegruppen könnten
Ressourcen gebündelt und effektive Strategien zur Förderung der kulturellen
Teilhabe entwickelt werden.

 

6. Mit welchen Schritten planen sie die Barrierefreiheit im Alltag zu fördern (Zugang zu
Arztpraxen, reizarmes Einkaufen…)?
Die Förderung der Barrierefreiheit im Alltag ist ein wichtiger Aspekt der Inklusion und
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Einige Schritte, die der Landkreis Konstanz aus unserer Sicht unternehmen könnte, um die
Barrierefreiheit im Alltag weiter zu fördern:
• Siehe oben: Behindertenfahrdienst ausweiten
• Sensibilisierung und Schulung: Durch Informationskampagnen und Schulungen
durch das Landratsamt könnte das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen
mit Behinderungen in der Bevölkerung und bei Dienstleistern erhöht werden. Einige
Supermärkte bieten bereits spezielle Einkaufszeiten an, in denen die Beleuchtung
gedimmt und die Musik leiser gestellt wird, um ein reizärmeres Einkaufserlebnis zu
ermöglichen. Solche Angebote könnten landkreisweit beworben werden.
• Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen: Diese Einrichtungen
leisten oft einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von
Menschen mit Behinderungen. Ihre Arbeit könnte durch finanzielle Unterstützung
oder Kooperationen gefördert werden.
Wichtig ist uns die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. So betreibt der
Landkreis Konstanz eine Selbsthilfekontaktstelle, die eng mit dem
Selbsthilfenetzwerk KOMMIT, mit Einrichtungen sowie Verbündeten des
Gesundheits- und Sozialwesens kooperiert.
Allerdings gibt es immer Raum für Verbesserungen und Erweiterungen.
Aus unserer Sicht wäre es hilfreich, eine umfassende Überprüfung der bestehenden
Dienstleistungen und Programme durchzuführen, um Bereiche zu identifizieren, in denen
zusätzliche Ressourcen oder Initiativen benötigt werden könnten. Geleichzeitig sollen
Förderrahmen und Richtlinien erarbeitet, sowie Leistungsbeschreibungen abgeschlossen
werden, um notwendige Angebote langfristig zu sichern.

 

7. Wie werden Sie die Bildungsgerechtigkeit (Abschaffung der SBBZ wie in der UN-BRK
gefordert) von Kindern und Schülern mit einer Behinderung sicherstellen?
Die Sicherstellung der Bildungsgerechtigkeit für Kinder und Schüler mit Behinderungen ist
ein zentrales Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und somit auch Teil
unseres Wahlprogramms.
In unserem aktuellen Wahlprogramm fordern wir die Ausweitung der Schulplätze an den
SBBZ in Konstanz und Singen. Wir bieten Ihnen an, das Thema mit der neuen Fraktion ab
Herbst zu diskutieren. Kommen Sie gerne nochmals auf uns zu.

 

8. Wie wollen Sie die Rückführung der Mitarbeiter in den Behindertenwerkstätten auf den
ersten Arbeitsmarkt gewährleisten? Die moderne Sklaverei abzuschaffen?
Im Landkreis Konstanz werden bereits einige Maßnahmen ergriffen, um die Rückführung
der Mitarbeiter in den Behindertenwerkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt zu
gewährleisten:
• Teilhabe am Arbeitsleben: Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX
umfassen unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
• Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Die Werkstätten für Menschen mit
Behinderung unterstützen behinderte Menschen dabei, in das Arbeitsleben integriert
zu werden und daran teilzuhaben. Sie fördern den Übergang geeigneter Personen
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
• Arbeit Inklusive: Das Programm „Arbeit Inklusive“ will die Teilhabe am Arbeitsleben
für Menschen mit einer wesentlichen Behinderung auf individuell angepassten,
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen am allgemeinen Arbeitsmarkt als
Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
ermöglichen und nachhaltig sichern. Im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten
Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss, der vom Integrationsamt aus Mitteln der
Ausgleichsabgabe und vom Landkreis als Träger der Eingliederungshilfe erbracht
wird. Die Entwicklung der Fallzahlen zeigt, dass die Bemühungen des Landkreises,
alternative Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für
Menschen mit Behinderung (z.B. Integrationsbetriebe, Gewährung von
Lohnkostenzuschuss) zu erschließen, Wirkung zeigen.
Um zu erörtern, wie dies eventuell noch besser gelingen kann und um uns allgemein über
die genannten Themen auszutauschen, möchten wir Sie gerne zu einem Austausch mit der
neuen Fraktion nach der Wahl einladen.

Freie Grüne Liste Konstanz & Bündnis 90/Die Grünen Konstanz

1. Wo sehen Sie die UN-BRK schon umgesetzt? Was sind Ihre nächsten Schritte in
der weiteren Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode?
Der Konstanzer Aktionsplan Inklusion legt Maßnahmen zur Inklusion in Konstanz fest.
Orientiert sind diese am Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention.
Weitere Infos finden Sie hier
https://www.konstanz.de/leben+in+konstanz/chancen+fuer+alle/leben-mit-handicap/inklusion

2. Welche Pläne haben Sie zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum?
Die Landesbauordnung gibt hier einen verbindlichen Rahmen vor: BARRIEREFREI
ERREICHBARE WOHNUNGEN NACH § 35 ABS. 1 LBO § 35 Abs. 1 LBO fordert in
Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei
erreichbar auszuführen.
Wir unterstützen Initiativen die Wohnberatung zu barrierefriem Wohnen anbieten.

3.In welchen Schritten werden Sie die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
umsetzen?
Wir verweisen auf https://www.konstanz.de/barrierefreies-internet

4.Planen Sie die Einsetzung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in der
kommenden Legislaturperiode
Nach dem Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetzes BaWü ist in jedem Stadt- und
Landkreis ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit
Behinderungen (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler
Behindertenbeauftragter) zu bestellen.
Das Land fördert die Bestellung von hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in den Stadt-
und Landkreisen.
Wir werden uns für die Einführung eines/einer hauptamlichen Inklusionsbeauftragten
einsetzen.
Aktuell haben wir in Konstanz mit Hernn Stephan Grumpt einen sehr engagierten
ehrenamtlichen Behindertenbeauftragen. Bei der Einführung der Stelle hatten sich
BehindertenvertreterInnen für diese Ausgestaltung der Stelle ausgesprochen. Inensiven
Gesprächen mit Herrn Grumpt sind wir zur Überzeugung gekommen, dass die Aufgabenfülle,
nicht mehr im Ehrenamt zu bewältigen ist. Auch erscheint uns die Neudefinition hin zu einem
Inklusionsbeauftragten sinnvoll.
gerne zitieren aus unserem Wahlprogramm
Inklusion
Wir möchten für Menschen mit und ohne Einschränkung das Recht sicherstellen, sich überall
in Konstanz zu bewegen und ohne Hindernisse am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Gemeinsam engagieren wir uns für …
• die Aufwertung der ehrenamtlichen Stelle des*r Behindertenbeauftragten zu einer
hauptamtlichen Stelle als Inklusionsbeauftragte*r.

5.Wie werden Sie Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit einer Behinderung
ermöglichen? (Zum Beispiel Gebäudezugang, Licht, Geräusche, Einfache Sprache….)
Gemeinsam engagieren wir uns für …
• die Konstanzer Fasnacht als einen sicheren und inklusiven Ort für alle.
• barrierefreien Zugang zu allen Kultureinrichtungen, z. B. dem Turm zur Katz
• barrierefreie Wege, inklusive Beschilderung und Wegeführung in der gesamten Stadt.
• familienfreundliche, barrierefreie, moderne und gut ausgeschilderte öffentliche
Toiletten, auch als “Toilette für alle”.
• inklusive Spielgeräte auf allen Spielplätzen unserer Stadt. Ein Konzept für inklusive
Spielgeräte in den Kitas und Kindergärten unserer Stadt.

6. Mit welchen Schritten planen sie die Barrierefreiheit im Alltag zu fördern (Zugang zu
Arztpraxen, reizarmes Einkaufen…)?
Die Förderung der Barrierefreiheit im Alltag ist ein wichtiger Aspekt der Inklusion und
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hier sind einige Schritte, die Konstanz aus
unserer Sicht unternehmen könnte, um die Barrierefreiheit im Alltag weiter zu fördern:
Sensibilisierung und Schulung: Durch Informationskampagnen und Schulungen durch die
Stadt Konstanz könnte das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
in der Bevölkerung und bei Dienstleistern erhöht werden. Einige Supermärkte bieten bereits
spezielle Einkaufszeiten an, in denen die Beleuchtung gedimmt und die Musik leiser gestellt
wird, um ein reizarmeres Einkaufserlebnis zu ermöglichen.
Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen: Diese Einrichtungen leisten oft
einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit
Behinderungen. Ihre Arbeit könnte durch finanzielle Unterstützung oder Kooperationen
gefördert werden.
Wichtig ist uns die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt.
Allerdings gibt es immer Raum für Verbesserungen und Erweiterungen.
Aus unserer Sicht wäre es hilfreich, eine umfassende Überprüfung der bestehenden
Dienstleistungen und Programme durchzuführen, um Bereiche zu identifizieren, in denen
zusätzliche Ressourcen oder Initiativen benötigt werden könnten. Geleichzeitig sollen
Förderrahmen und Richtlinien erarbeitet , sowie Leistungbeschreibungen abgeschlossen
werden, um notwendige Angebote lanfristig zu sichern.
Wir möchten für Menschen mit und ohne Einschränkung das Recht sicherstellen, sich überall
in Konstanz zu bewegen und ohne Hindernisse am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Gemeinsam engagieren wir uns für …
• die inklusive Gestaltung des Konstanzer Nahverkehrs, insbesondere bei der Planung
von Anschlussverbindungen.
• Barrierefreiheit an allen Konstanzer Bahnhöfen und Bushaltestellen, z.B.
funktionierende und saubere Aufzüge.
• barrierefreie Wege, inklusive Beschilderung und Wegeführung in der gesamten Stadt.
• familienfreundliche, barrierefreie, moderne und gut ausgeschilderte öffentliche
Toiletten, auch als “Toilette für alle”.
• inklusive Spielgeräte auf allen Spielplätzen unserer Stadt.In der Umgestaltung des
Georg Elser Platzes waren wir mit der Eltern Initiative von Anfang an im Austausch
und haben Sie unterstütz indem wir 40T der Cerlowa Stiftung für den Kauf vom
inklusiven Geräten frei gemacht haben. Diese Maßnahme dient der Förderung von
Inklusion bei Kindern und Erwachsenen. Es ist ein Spielangebot für verschiedene
Altersgruppen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen am Georg-Elser-Platz
geschaffen worden. Die Konzeption sieht mehrere Spielbereiche mit inklusiven
Elementen vor. Ein vielfältiges Angebot für kleine und große Menschen. Eine
attraktive Gelegenheit zur Bewegung und zum Training für alle Altersgruppen.

7. Wie werden Sie die Bildungsgerechtigkeit (Abschaffung der SBBZ wie in der UN-BRK
gefordert) von Kindern und Schülern mit einer Behinderung sicherstellen?
Unsere Stadträtin Soteria Fuchs hat durch den Schulbesuch Ihres Sohnes Erfahrung mit der
Buchenbergschule gemacht. Sie hat das Kollegium und die RektorenInnen als sehr engagiert
und motiviert erlebt. Ihr Sohn hat positive Erfahrung in der Schule gemacht und wird dieses
Jahr sein Hauptschulabschluss in der Berufsschule in Radolfzell machen. Mehrere
Stadträtinnen in Konstanz engagieren sich mit aktive Menschen aus den GEB Kita und Schule,
in intensive und regelmäßige Gesprächsrunden für eine echte Inklusion in den Konstanzer
Schulen und Kitas. Wir untestützen die Schulformen der Gemeinschaftsschule von anfang an
und weiterhin, weil wir die Möglichkeit eines Miteinanders aller Kinder, unabhängig vom
Behinderunggrad, eher sehen.

8.Wie wollen Sie die Rückführung der Mitarbeiter in den Behindertenwerkstätten auf
den ersten Arbeitsmarkt gewährleisten? Die moderne Sklaverei abzuschaffen?
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns in der Zeit zwischen der Wahl und der Sommerpause
inhaltlich nicht mit diesem Thema beschäftigen können.
Zu diesem, wie auch zu allen anderen Themen diskutieren wir gern später mit ihnen. Kommen
sie bitte ab Mitte September 2024 zur Terminvereinbarung auf die neue Fraktion zu.
Kontakt:
FGL Fraktionsbüro gruene-liste@stadtrat.konstanz.de


SPD Konstanz

  1. Wo sehen Sie die UN-BRK schon umgesetzt? Was sind Ihre nächsten Schritte in der weiteren Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode?

Die Umsetzung der UN-BRK ist uns steter Auftrag. Wir wollen, dass alle Menschen in Konstanz gerne und sicher leben, arbeiten, ihre Fähigkeiten und Interessen einbringen und sich in Konstanz zuhause fühlen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist auch in den kommenden Jahren viel zu tun.

Die SPD setzt sich u.a. ein für

  • eine professionalisierte Sprachförderung in den Kindertagesstätten
  • eine verlässliche Schulbegleitung für Schüler*innen mit entsprechenden Bedarf
  • die barrierefreie Gestaltung von Straßen, Plätzen, Freizeitflächen und öffentlichen Gebäuden
  • die konsequente Verwendung von einfacher inklusiver Sprache in der Kommunikation zwischen städtischen Behörden und Einwohnerinnen und Einwohnern
  • den Ausbau digitale Angebote in der Kulturvermittlung

 

  1. Welche Pläne haben Sie zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum?

Die Landesbauordnung (LBO) fordert bereits seit einigen Jahren, dass in Gebäuden mit mindestens zwei Wohneinheiten eine Etage barrierefrei erreichbar sein muss. Die Vorgaben der LBO reichen jedoch bei weitem nicht aus, um die notwendige Zahl barrierearmer und -freier Wohnungen zu schaffen. Fördermöglichkeiten für den barrierefreien Neu- oder Umbau liegen in der Wohnraumförderung des Landes (sozialer Wohnungsbau) oder in einem KfW-Programm für den barrierefreien Umgang im Bestand. Wir setzen uns dafür ein, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft WOBAK die Fördermöglichkeit für mehr barrierefreie Wohnungen nutzt. Stadt- und Kreisseniorenrat bieten eine Wohnberatung insbesondere zu diesen Themen. Es ist sinnvoll, diese Initiative aufzuwerten und vom Landkreis zu bezuschussen.

 

  1. In welchen Schritten werden Sie die digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Raum umsetzen?

Der Nachholbedarf in diesem Bereich ist hoch. Wichtig ist es zunächst, dass Informationen und Serviceangebote der Stadt (Formulare, Anträge, Beratung) digital und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Qualitätsstandards, Orientierungshilfen und best practices gibt es hierfür bereits.

 

  1. Planen Sie die Einsetzung eines hauptamtlichen Behindertenbeauftragten in der kommenden Legislaturperiode?

Unserem ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten haben wir in Konstanz viel zu verdanken. Stephan Grumbt hat sich mit viel Elan um die Belange der Menschen mit Beeinträchtigung verdient gemacht. Ein hauptamtlicher Behindertenbeauftragter bzw. eine Beauftragte könnte dem Thema Inklusion noch mehr Gewicht verleihen. Unser langfristiges Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung über die notwendige Kompetenzen verfügen, um die Belange von Menschen mit Beeinträchtigung in ihrem Arbeitsumfeld angemessen zu berücksichtigen.

 

  1. Wie werden Sie Teilhabe am kulturellen Leben für Menschen mit einer Behinderung ermöglichen? (Zum Beispiel Gebäudezugang, Licht, Geräusche, einfache Sprache…)

Wir sind offen für alle Vorschläge, die die Teilhabe beeinträchtigter Menschen am kulturellen Leben stärken. Unser konkreter Vorschlag ist es, unsere Kultureinrichtungen (z. B. Museen) mit Hilfe digitaler Technologien virtuell und damit zeit- und ortsunabhängig erfahrbar zu machen. Durch Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz sollte es zukünftig einfacher möglich sein, Texte und Bilder zusätzlich barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Mit welchen Schritten planen sie die Barrierefreiheit im Alltag zu fördern (Zugang zu Arztpraxen, reizarmes Einkaufen…)?

Landes- und Bundesgesetze bzw. -verordnungen tragen dazu bei, dass die Herstellung von Barrierefreiheit bei Neu- und Umbauten berücksichtigt werden muss. Initiativen aus der Bürgerschaft oder der Wirtschaft, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen, unterstützen wir gerne.

 

  1. Wie werden Sie die Bildungsgerechtigkeit (Abschaffung der SBBZ wie in der UN-BRK gefordert) von Kindern und Schülern mit einer Behinderung sicherstellen?

Es liegt nicht im Aufgabenbereich der Stadt Konstanz über die Abschaffung der SBBZ zu entscheiden. Zuständig ist hier das Land Baden-Württemberg. Die SPD befürwortet die Einführung eines zweigliedrigen Schulsystems mit starken Gemeinschaftsschulen, die sich der Umsetzung der Inklusion verschrieben haben. Das Land muss allen Schulen ausreichend geschultes Personal zur Verfügung stellen, damit Inklusion tatsächlich gelingt. Multiprofessionelle Teams bspw. auch mit Ergotherapeutinnen und -therapeuten sowie Logopädinnen und Logopäden sehen wir als Bereicherung für unsere Schulen.

Wir würden es befürworten, wenn das Angebot an Fort- und Weiterbildungen zum Thema Inklusion auch für den frühkindlichen und für den Primarbereich ausgeweitet wird.

 

  1. Wie wollen Sie die Rückführung der Mitarbeiter in den Behindertenwerkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt gewährleisten? Die moderne Sklaverei abzuschaffen?

In Deutschland sind Behindertenwerkstätten für viele Menschen mit schwerer Beeinträchtigung häufig die einzige Option, um am Arbeitsleben teilzuhaben. Die Entlohnung für diese Arbeit ist jedoch viel zu niedrig, um damit Fixkosten für eine Wohnung und die allgemeine Lebensführung (u. a. auch Medikament und Pflege) zu bestreiten. Eine Gleichstellung der Arbeit in einer Behindertenwerkstatt mit der Sklaverei weisen wir gleichwohl entschieden zurück.

Uns ist es wichtig, dass für Menschen mit Behinderung die gleichen Arbeitnehmerrechte gelten wie für alle anderen Arbeitnehmerinnen und – nehmer auch. Hierfür sind Änderungen im Bereich des Bundes- und Landesrechts von Nöten. Eine kommunale Kompetenz besteht hier nicht.

Die technologische Entwicklung hat viele Arbeitsplätze für Menschen ohne Berufsausbildung vernichtet. Dies betrifft in besonders hohem Maße Menschen mit Behinderungen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadt die Auflagen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllt. Insbesondere die Technischen Betriebe der Stadt (TBK) geben vielen leistungseingeschränkten Personen Gelegenheit zur Qualifizierung, die oft in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis mündet. Diese Vorbildfunktion der TBK werden wir weiter erhalten.


Keine Antworten bis zum 08.06.2024 – 18:00Uhr von:
CDU-Stadtverband Konstanz, Kreisverband Konstanz
AFD-Kreisverband Konstanz